- zweigeleisig
- zwei|ge|lei|sig:↑ zweigleisig.
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zwei|ge|lei|sig usw.: ↑zweigleisig usw.————————zwei|glei|sig, zweigeleisig <Adj.>: a) mit zwei Gleisen (je einem für beide Fahrtrichtungen) [ausgestattet]: eine -e Bahnstrecke; b) zwei Möglichkeiten, Wege verfolgend: eine -e Erziehung; sie führten -e (auf zwei Ebenen bestrittene u. daher nicht offene, aufrichtige) Verhandlungen; ... worauf es ankommt, nämlich darauf, zweigleisig zu fahren: vermehrt zu rüsten und gleichzeitig zu verhandeln (Dönhoff, Ära 76); ∙ c) zwei Gleise (c) aufweisend: Es gehen keine Straßen durch das Tal, sie haben ihre zweigleisigen Wege, auf denen sie ihre Felderzeugnisse mit einspännigen Wäglein nach Hause bringen (Stifter, Bergkristall 6).
Universal-Lexikon. 2012.